Haben Sie schon das geeignete Geschenk für den Geburtstag - für den bevorstehenden Ruhestand - für das gemeinsame Hobby in der schönen Natur ? Das ist doch was -- ein Lehrgang für den Fischereischein !!

Schon in der 1. Stunde dieses Vorbereitungslehrgangs zur Fischerprüfung

 beginnen Sie wieder einmal zu lernen. Sie wollen es ja so!

Nun möchten Sie zunächst wissen, wie alles abläuft.

Teilnehmen an diesem Lehrgang können alle Personen.

 Der (die) Teilnehmer (in) muss mindestens 13 Jahre sein.

 

Rufen Sie mich doch einfach an. Hier melden Sie sich zum bevorstehenden Kursus 2012 an.

oder

Sie kommen einfach am Montag, den  27. August 2012  um 19.00 Uhr

zur "Remscheider Denkerschmette" (gegenüber dem Alexanderwerk),  Kippdorfstr. 27,  42857 Remscheid.

Hier melden Sie sich mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse zum Kurs an.

 

Sie entrichten Ihre Lehrgangsgebühr. Sie beträgt:

( Gebührenordnung 2005  Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V. )

Senioren ab 18 Jahren ohne VDSF Mitgliedschaft           75,00  Euro

Senioren ab 18 Jahren mit VDSF Mitgliedschaft              65,00  Euro

Jugendliche unter 18 Jahren ohne VDSF Mitgliedschaft   55,00  Euro

Jugendliche unter 18 Jahren mit VDSF Mitgliedschaft      45,00  Euro

(VDSF = Verband Deutscher Sportfischer, ermäßigte Gebühr gegen Vorlage des Sportfischerpasses)

In den Lehrgangsgebühren ist das Lehrgangsmaterial enthalten.

 

Weiterhin erhalten Sie Ihren Unterrichtsplan und das Anmeldeformular für die Fischerprüfung.

Die Prüfung wird bei der unteren Fischereibehörde der Stadt Remscheid abgelegt. 

Die Verwaltungsgebühr in Höhe von  50,00  Euro kann an die Stadtkasse Remscheid, Konto 18  Stadtsparkasse Remscheid  BLZ  340 500 00  überwiesen werden.

Selbstverständlich können Sie sich auch persönlich bei der unteren Fischereibehörde

 Remscheid, Elberfelder Straße 36 (Ämterhaus am Friedrich-Ebertplatz) anmelden.

Kontakt :  untere Fischereibehörde, Frau Litzner,  E-Mail:  litzner@str.de

     Für Teilnehmer aus anderen Städten oder Kreisen ist zur Prüfung in Remscheid von Ihrer  Behörde eine Ausnahmegenehmigung zur Fischerprüfung der unteren Fischereibehörde Remscheid vorzulegen. Die Beantragung dieser Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. Die Höhe des Betrages ist unterschiedlich und ist bei Ihrer Behörde zu erfragen.

Aber langsam . . . . bevor Sie loslegen möchten, werden Ihnen

 alle Modalitäten zu Beginn des Lehrgangs nochmals ausführlich erläutert und Ihre Fragen beantwortet.

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Wie geht es zu im Lehrgang ?

- leicht -

- ganz einfach -

- locker (es wird auch gelacht) -

- Vortrag unterstützt durch Digitalprojektor -

- in anschaulicher und verständlicher Weise -

- im persönlichen Gespräch -

- im Dialog miteinander -

- Frage und Antwort -

- Erfolgskontrolle -

- Demonstration von Heike und Waldemar -

- praktische Übungen -

ERKLÄREN - VORMACHEN - NACHMACHEN - SELBSTÄNDIG AUSFÜHREN

 

-  d i e   P a u s e   w i r d   d a b e i    n i c h t   v e r g e s s e n  -